Dauerzählung der Bevölkerung und der Wohnungen

Istat Dauerzählungen

Dauerzählung der Bevölkerung und der Wohnungen 2023

Das Istat, in Zusammenarbeit mit dem Astat, erhebt nun jährlich die wichtigsten Merkmale der Wohnbevölkerung und ihre sozio-ökonomischen Bedingungen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene. Die diesjährige Auflage der Dauerzählung der Bevölkerung und der Wohnungen läuft im Oktober an. Stichtag der Zählung ist der 1. Oktober 2023.

An der Dauerzählung ist nicht die gesamte Bevölkerung beteiligt, sondern jedes Jahr nur eine Stichprobe von Haushalten: 2023 werden es südtirolweit rund 11.000 Haushalte sein, die in 42 Gemeinden leben. Im Laufe des Fünfjahreszeitraumes 2022-2026 wird jede Südtiroler Gemeinde mindestens einmal an der Zählung teilnehmen. Im Jahr 2023 wird die Dauerzählung in folgenden Gemeinden durchgeführt: Ahrntal, Algund, Andrian, Auer, Barbian, Bozen, Brixen, Bruneck, Corvara, Deutschnofen, Enneberg, Eppan an der Weinstraße, Feldthurns, Gais, Glurns, Gsies, Innichen, Jenesien, Kaltern an der Weinstraße, Kastelruth, Klausen, Kurtinig an der Weinstraße, Lana, Latsch, Leifers, Lüsen, Marling, Meran, Mühlbach, Nals, Olang, Rodeneck, Sand in Taufers, Sarntal, Schenna, Schlanders, Schluderns, St. Leonhard in Passeier, Sterzing, Völs am Schlern, Waidbruck, Wolkenstein in Gröden.

Die Beteiligung der Haushalte

  1. Listenerhebung: Haushalte, die ein personalisiertes Schreiben vom Istat/Astat mit den Zugangsdaten zum Ausfüllen des Fragebogens erhalten, können den Fragebogen selbstständig online ausfüllen. Haushalte, die keinen Internetzugang oder Schwierigkeiten bei der Beantwortung haben, können sich an die Bürgerschalter der Gemeindezählungsämter wenden. Haushalte, die den Fragebogen nicht selbstständig beantworten, werden in einer zweiten Phase von Gemeindepersonal bzw. Erhebungsbeauftragten telefonisch oder persönlich kontaktiert, um die Befragung durchzuführen.

Das Astat stellt den Haushalten für die gesamte Dauer der Zählung eine gebührenfreie Nummer (800.649.122) zur Verfügung. Diese ist vom 30. September bis zum 22. Dezember, von Montag bis Freitag von 9:00 bis 21:00 Uhr erreichbar.

Auskunftspflicht und Verwaltungsstrafen

Das Istat und das Astat sind gesetzlich zur Durchführung der Zählung verpflichtet. Für die Haushalte besteht Auskunftspflicht; sollte dieser nicht Folge geleistet werden, sind Verwaltungsstrafen vorgesehen (einzig bei der Listenerhebung).

Die gesammelten Informationen unterliegen dem Datenschutz und dem statistischen Geheimnis. Die Ergebnisse der Erhebung werden in zusammengefasster Form verbreitet, weshalb Rückschlüsse auf die Personen, auf die sich die Daten beziehen, ausgeschlossen sind.

Weitere Informationen zur Dauerzählung der Bevölkerung und der Wohnungen finden Sie auf der Website des ISTAT unter https://www.istat.it/it/censimenti/popolazione-e-abitazioni.

LINK für den Zugang zum Fragebogen: https://raccoltadati.istat.it/questionario


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29.09.2023

DEU