Elektronische Identitätskarte

Die Gemeindeverwaltung informiert, dass ab Oktober 2020 alle Bürger von Wolkenstein in Gröden die Ausstellung einer elektronischen Identitätskarte beantragen können.

Die Identitätskarte aus Papier wird nur mehr in Ausnahmefällen, die vom Gesetz vorgesehen sind, ausgestellt.

Wer?

Die elektronische Identitätskarte wird allen, in Wolkenstein in Gröden ansässigen Bürgern ausgestellt, sowohl italienischen als auch ausländischen Staatsbürgern. Zur Zeit ist es nicht möglich die elektronische Identitätskarte an im Ausland ansässige Bürger (AIRE) auszustellen.

Vormerkung:

Die elektronische Identitätskarte wird nur zu einem vorher vereinbarten Termin ausgestellt. Ein Termin kann, von Montag bis Freitag von 08:15 bis 12:15 Uhr, telefonisch unter der Telefonnummer 0471772113 oder direkt im Meldeamt vereinbart werden.
Bei jedem vereinbarten Termin wird jeweils nur eine Identitätskarte ausgestellt. Sollten mehrere Familienmitglieder die Identitätskarte beantragen, muss für jeden einzelnen ein eigener Termin festgelegt werden.

Gültigkeitsdauer:

•3 Jahre für Kinder von 0 bis 3 Jahren
•5 Jahre für Kinder und Jugendliche von 3 bis 18 Jahren
•10 Jahre für alle Volljährigen.

Achtung!

Bei Änderung der Daten wie z.B. Familienstand, Wohnsitz oder Beruf muss die Identitätskarte nicht erneuert werden. Die Identitätskarte, die nicht für die Ausreise ins Ausland gültig ist, ist mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

Erforderliche Unterlagen:

Volljährige: Um die Ausstellung der elektronischen Identitätskarte zu beantragen, muss der betreffende Bürger/die betreffende Bürgerin, an dem im Voraus vereinbarten Termin, vorstellig werden und folgende Unterlagen vorlegen:

•die verfallene / beschädigte Identitätskarte oder ein anderer, gleichwertiger Personalausweis oder zwei volljährige Zeugen mit gültigen Identitätskarten
•die Anzeige im Falle von Diebstahl oder Verlust
•Gesundheitskarte
•1 aktuelles Passfoto (nicht älter als 6 Monate) mit weißem Hintergrund: laut Standard ICAO; Das digitale Foto kann, zwei Tage vor dem Termin, mittels Email an (info@selva.eu) gesendet werden.
•Betrag von Euro 22,21

Minderjährige: Für die Beantragung der elektronischen Identitätskarte müssen der/die betreffende Minderjährige und die Eltern anwesend sein, und folgende Dokumente mitbringen:

•die verfallene / beschädigte Identitätskarte oder ein anderer, gleichwertiger Personalausweis oder zwei volljährige Zeugen mit gültigen Identitätskarten
•die Anzeige im Falle von Diebstahl oder Verlust
•Gesundheitskarte
•1 aktuelles Passfoto (nicht älter als 6 Monate) mit weißem Hintergrund: laut Standard ICAO;
•Betrag von Euro 22,21
•Ausweisdokumente beider Eltern
•Für die Identitätskarte, die zur Ausreise berechtigt, ist die Einwilligung beider Elternteile erforderlich.

Kinder ab 12 Jahren müssen ihre Identitätskarte selbst unterschreiben.

Fingerabdruck und Unterschrift:

Zum Zeitpunkt der Ausstellung des Ausweises werden die biometrischen Daten erhoben, und zwar zusätzlich zur Unterschrift, die Fotografie und die Fingerabdrücke des Antragstellers. Kinder unter 12 Jahren sind von der Abgabe der Fingerabdrücke und der Unterschrift des Ausweises befreit.

Organ-, Gewebe- und Stammzellenspenden:

Bei der Beantragung der elektronischen Identitätskarte kann jeder Volljährige die Willenserklärung zur Organ-, Gewebe- und Stammzellenspende abgeben.

PIN und PUK:

Bei der Ausstellung der elektronischen Identitätskarte wird der erste Teil der PIN-Nummer und der PUK-Nummer am Schalter ausgehändigt. Der zweite Teil der Nummern wird in einem geschlossenen Umschlag, zusammen mit der Identitätskarte zugesandt. Diese sind zweckdienlich um den Spid online unter www.cartaidentita.interno.gov.it zu aktivieren oder um die Onlinedienste des INPS zu nutzen.

Lieferzeit:

Die elektronische Identitätskarte wird vom Polygrafischen Institut in Rom innerhalb von sieben bis zehn Arbeitstagen mittels Einschreiben, an die vom Bürger angegebene Adresse, geschickt. Falls der Antragsteller/Delegierte zur Entgegennahme zum Zeitpunkt der Zustellung nicht anwesend sein sollte, wird eine Mitteilung hinterlassen, aus der alle Informationen zur Abholung der Identitätskarte entnommen werden können.

Kosten:

 Die Kosten für die elektronische Identitätskarte betragen 22,21 € und können nur in bar, kein Bancomat, direkt am Schalter bezahlt werden.

 

Mehr Informationen: www.cartaidentita.interno.gov.it

Zuständig

DEU