Benützung der Säle im Kulturhaus

Benützung der Säle im KulturhausBeschreibung
um was geht esEs besteht die Möglichkeit, verschiedene Räumlichkeiten des Kulturhauses „Oswald von Wolkenstein“ zu benützen
"Gran Sala"Ist der Theatersaal, welcher im Erdgeschoss 302 Sitzplätze und im 1. Stock 89 Sitzplätze umfasst. Dieser Saal hat eine Fläche von zirka 336 Quadratmeter. Siehe Foto.
"Pitla Sala"Befindet sich im 1. Stock. Umfasst insgesamt 150 Sitzplätze. Es kann außerdem über eine Küche verfügt werden und der Saal kann, nach Bedarf, in mehreren Räumen unterteilt werden. Die Fläche (samt Küche, Aufenthaltsraum und Toiletten) beträgt zirka 327 Quadratmeter. Siehe Foto.
"Sitzungssaal"Befindet sich im 1. Stock. Umfasst insgesamt 40 Sitzplätze und hat eine Fläche von zirka 60 Quadratmeter. Siehe Foto.
AnsuchenDie Benützung der Räumlichkeiten im Kulturhaus wird bei der Gemeinde, in irgendeiner zugelassenen Kommunikationsform beantragt.
KonzessionDer Bürgermeister teilt dem Antragsteller die Konzession der Räumlichkeiten mit, unter der Auflage, dass die Benützungsvorschriften unterzeichnet werden und der Zins entrichtet wird.
wie viel zahlt man

KOEFFIZIENTEN FÜR ERHÖHUNGEN:

Die Benützungsgebühr wird anhand verschiedener Parameter berechnet, die nach Benützungsart und Intensität, nach Zeitdauer und Dienstleistung abhängen. Die Berechnung erfolgt aufgrund verschiedenerer Koeffizienten, die nach einem Minimum und einem Maximum variieren. (Reinigungsspesen, Saisonsart, Verfallsgrad der Anlagen und Einrichtungsgegenstände, Strom- und Heizungskosten, Benützung von besonderen technischen Anlagen, Kosten für den Aufsichts-, Portier- und Bewachungsdienst, Tätigkeiten mit Gewinnabsicht oder mit Eintrittsgebühr, ab, usw.). Die theoretische Mindestzeiteinheit beträgt 6 Stunden.

 

KOEFFIZIENT FÜR ERMÄßIGUNGEN:

Für Ermäßigungen mit einer Dauer von mehr als 2 Tagen wird die Vergütung folgendermaßen herabgesetzt:

um 20% für jeden Tag nach dem zweiten;

um 40% für jeden Tag nach dem siebten.
Befreiungen und Förderungen

Folgende Tätigkeiten sind von der Vergütung befreit oder reduziert:

die von  der Gemeinde direkt oder von ihr abhängigen Körperschaften und Institutionen durchgeführten Tätigkeiten;

die von den Schulen durchgeführten Tätigkeiten, wofür die Gemeinde aufgrund ihrer institutionellen Verpflichtung die entsprechenden Kosten übernimmt;

die Tätigkeiten im Bereich der Vorsorge und Therapie zugunsten von Behinderten sowie die Initiative für die soziale Eingliederung von besonders benachteiligten Personengruppen;

Tätigkeiten mit freiem Eintritt, welche von ehrenamtlichen Vereinen, oder von Körperschaften und Vereinigungen, deren Tätigkeit dauernd von der Gemeinde finanziell unterstützt werden, durchgeführt werden;

Tätigkeiten, wofür der Gemeindeausschuss es als zweckmäßig erachtet, die entsprechenden Kosten zu Lasten des Gemeindehaushaltes zu übernehmen.

Folgende Tätigkeiten unterliegen der Bezahlung der Mindestvergütung:

alle Tätigkeiten mit freiem Eintritt, die von Körperschaften oder Vereinigungen ohne Gewinnabsicht durchgeführt werden, soweit sie von der Bezahlung nicht befreit sind;

zahlpflichtige Veranstaltungen von Seiten der Körperschaften und Vereinigungen, die unter Punkt 4. der befreiten Tätigkeiten angeführt sind.
ZahlungsmodalitätSchatzamt der Gemeinde, Raiffeisenkasse Gröden, Konto des Schatzamtes, IBAN: IT 64 A 08238 58890 000300009903           
RechtsgrundlageGemeindeverordnung für die Führung und die Benützung des Gebäudes „Oswald von Wolkenstein“, genehmigt mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 4 vom 15.03.2005.





Lageplan 1. Stock 0,7 mb

 Lageplan 2. Stock 0,6 mb

  

Zuständig

Formulare

DEU