Elektronische Identitätskarte (EIK/CIE)

Einführung

Die elektronische Identitätskarte (EIK/CIE) ist das vom Innenministerium ausgestellte Ausweisdokument, das dank komplexer Sicherheits- und Fälschungsschutzmerkmale die Identitätsfeststellung des Inhabers und den Zugang zu Online-Diensten der öffentlichen Behörden sowohl in Italien als auch in den Ländern der Europäischen Union ermöglicht.

In der Gemeinde Wolkenstein in Gröden wird die Elektronische Identitätskarte (EIK/CIE) seit dem Monat Oktober 2020 ausgestellt.

Wer kann die elektronische Identitätskarte beantragen?

Die elektronische Identitätskarte wird allen Personen ausgestellt, die im nationalen Meldeamt der ansässigen Bevölkerung eingetragen sind.

Im Ausland wohnhafte italienische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger (AIRE) können die elektronische Identitätskarte ab dem 1. Juni 2026 beim Gemeindeamt beantragen.

Ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger erhalten einen Personalausweis, der nicht für Auslandsreisen gültig ist. Ein entsprechender Hinweis wird auf der Rückseite des Dokuments vermerkt.

Terminvereinbarung

Für die Beantragung des elektronischen Personalausweises ist eine Terminvereinbarung erforderlich:

·       telefonisch unter der Nummer 0471 772113

·       persönlich im Meldeamt von Montag bis Freitag, jeweils von 08:15 bis 12:15 Uhr

·       per E-Mail an info@selva.eu

Gültigkeitsdauer

Die Gültigkeitsdauer der elektronischen Identitätskarte richtet sich nach dem Alter der Inhaberin / des Inhabers.

Die Gültigkeit der EIK endet:

·       für Kinder unter 3 Jahren: am ersten Geburtstag nach 3 Jahren ab dem Ausstellungsdatum;

·       für Minderjährige zwischen 3 und 18 Jahren: am ersten Geburtstag nach 5 Jahren ab dem Ausstellungsdatum

·       für Erwachsene: nach 9 Jahren zuzüglich der Tage zwischen dem Datum der Antragstellung und dem Geburtsdatum.

Achtung!

Die elektronische Identitätskarte wird nicht erneuert, wenn sich der Wohnort oder die Wohnadresse ändert. Es ist jedoch ein Termin erforderlich, wenn eine Kontaktinformation geändert oder ergänzt werden soll, die bei der Ausstellung der EIK nicht angegeben wurde.

Wer eine Identitätskarte in Papierform besitzt, kann die elektronische Identitätskarte vor Ablauf der Gültigkeit beantragen. 

Alle Identitätskarten in Papierform verlieren am 3. August 2026 ihre Gültigkeit, da sie nicht mehr den von der Verordnung (EU) 2019/1157 festgelegten Mindestsicherheitsanforderungen entsprechen. 

Erforderliche Unterlagen

Für Volljährige:

Die betroffene Person muss persönlich im Amt erscheinen und folgende Unterlagen mitbringen:

·       die abgelaufene oder beschädigte Identitätskarte oder ein anderes gültiges Ausweisdokument (alternativ zwei volljährige Zeuginnen bzw. Zeugen mit gültigem Ausweis)

·       im Falle von Verlust oder Diebstahl: die Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der zuständigen Behörde

·       die Gesundheitskarte

·       ein aktuelles Passfoto (nicht älter als 6 Monate), das den Anforderungen für Reisepässe entspricht. Es besteht die Möglichkeit, das Foto im digitalen Format mindestens zwei Tage vor dem vereinbarten Termin per E-Mail an: info@selva.eu einzureichen oder auf einem USB-Datenträger abzugeben.

Für Minderjährige:

Zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten sind erforderlich:

·       die Zustimmung beider Elternteile zur Ausstellung eines Ausweises, der zur Ausreise berechtigt; 
 die Zustimmung nur eines Elternteils ist ausreichend, wenn der andere Elternteil verstorben ist, ein gerichtlicher Beschluss über den Entzug oder die Aussetzung der elterlichen Sorge vorliegt, oder der Ausweis nicht für Auslandsreisen gültig ist.

·       die persönliche Anwesenheit des Kindes und mindestens eines Elternteils.

Fingerabdrücke und Unterschrift

Bei der Ausstellung des Dokuments werden die biometrischen Daten der Antragstellerin / des Antragstellers erfasst: Foto, Unterschrift und Fingerabdrücke.

Kinder unter 12 Jahren sind von der Abgabe der Fingerabdrücke und der Unterschrift befreit.

Organspende

Bei der Beantragung der CIE können volljährige Bürgerinnen und Bürger ihre Zustimmung oder ihre Ablehnung zur Organspende erklären.

PIN und PUK

Die EIK dient auch als Zugangsschlüssel zu Online-Diensten der öffentlichen Verwaltung.

Mit der Karte werden zwei Sicherheitscodes ausgegeben:

  • PIN (Personal Identification Number)
  • PUK (Personal Unblocking Number)

Die Codes werden in zwei Teilen bereitgestellt:

  1. Die ersten 4 Ziffern befinden sich auf der Quittung, die bei der Antragstellung ausgehändigt wird.
  2. Die letzten 4 Ziffern werden in einem versiegelten Umschlag zusammen mit der EIK zugesandt.

Zustellung

Die EIK wird von der Staatlichen Druckerei und Münzprägeanstalt (Poligrafico e Zecca dello Stato) per Einschreiben innerhalb von sechs Arbeitstagen nach der Antragstellung an die vom Bürger / der Bürgerin angegebene Adresse gesendet.

Die Quittung, die bei der Antragstellung ausgehändigt wird, gilt als vorläufiges Ausweisdokument bis zum Erhalt der Karte, ist jedoch nicht für Auslandsreisen gültig.

Kosten und Zahlungsmodalitäten

Die Gebühr für den elektronischen Personalausweis beträgt 22,21 € und muss in bar direkt am Schalter zum Zeitpunkt der Antragstellung bezahlt werden. Die Zahlung mit Bankomatkarte ist nicht möglich.

 

Mehr Informationen: www.cartaidentita.interno.gov.it


Zuständig

DEU